Die Normativität des Rechts

08.02.2012

*Im Rahmen der Vortragsreihe: „Normativität. Frankfurter Perspektiven“*

Normativität ist der Begriff für ein alltägliches und zugleich schwer zu erklärendes Phänomen: Woraus besteht die Kraft, die uns dazu bringt, uns an gesellschaftliche Grundsätze, Normen und Regeln zu halten? Diesen Fragen gingen die Frankfurter Professoren Axel Honneth, Rainer Forst und Klaus Günther nach.

Das Recht setzt durch und organisiert, was in den Ordnungen der Moral und Politik an verbindlichen Handlungsgründen entstanden ist. Dies gilt z.B. für Menschenrechte, deren rechtsförmige Durchsetzung moralisch gefordert ist. Worin könnte eine eigenständige Bedeutung der Normativität des Rechts liegen?

Klaus Günther ist Professor für Rechtstheorie, Strafrecht und Strafprozessrecht und Co-Sprecher des Exzellenzclusters „Normative Orders“.

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