Öffentliches Gespräch – Wie kommt die Natur zu ihrem Recht?

03.02.2022, 18:30 Uhr

Die Rechtsauffassung in der römisch-rechtlich wie auch angelsächsisch geprägten Welt behandelt Natur, Tiere, Pflanzen und Landschaften, aber auch abstrakte Umweltgüter wie Wasser und Luft als Objekte, die man besitzen, zerstören oder schützen kann. Sie sind demnach nicht selbst Träger von Rechten, ihr Schutz kann nur advokatorisch, also durch stellvertretende Rechtsträger*innen, etwa durch Umweltverbände, geltend gemacht werden.

Hingegen beruht die Forderung nach Eigenrechten der Natur, die aus verschiedenen Richtungen formuliert wird, auf einem ethischen Leitbild, mit dem der Mensch die Natur sowohl als Partner als auch als Prämisse seiner Existenz auf diesem Planeten anerkennt.

Die Bedeutung von Ökosystemen und deren Erhalt für die Zukunft ist existentiell für den Menschen. Ist es an der Zeit, von der anthropozentrischen Rechtsauffassung Abstand zu nehmen – etwa, indem der Natur eigene, subjektive Rechte eingeräumt werden? Ist es notwendig, zum effektiven Schutz von Wäldern, Flüssen und Pflanzen das Verhältnis zwischen Mensch und Natur so grundlegend neu zu bestimmen, dass nur ein Paradigmenwechsel in unserem tradierten Rechtsverständnis helfen kann?

Der Natur eigene Rechte oder eine Rechtspersönlichkeit zu garantieren, ist eine aktuelle verfassungsrechtliche Entwicklung, die in einigen Jurisdiktionen weltweit bereits zu beobachten ist.  Dies fordert zum Vergleich mit dem geltenden nationalen und dem EU-Rechtsregime auf – und wirft rechtsethische Fragen auf, die uns über die Grenzen unseres herkömmlichen Verständnisses von Natur, Recht und Legitimität hinaustragen.

Dr. Ivana Mikešić, Rechtsanwältin und Expertin für öffentliches Recht, insbesondere Umweltrecht, wird im Gespräch mit Prof. Franziska Nori, Direktorin des Frankfurter Kunstvereins, diese Fragen, ausgehend von den Exponaten in unserer Ausstellung, diskutieren.

Dr. Ivana Mikešić ist seit 2001 als Rechtsanwältin in Frankfurt am Main und Berlin tätig. Sie berät Unternehmen sowie die öffentliche Hand in Fragen des öffentlichen Wirtschaftsrechts und der regulierten Märkte. Nach dem Studium der Philosophie und der Rechtswissenschaften, Referendariat und Promotion trat sie den Gang durch international tätige Sozietäten an, als Associate und schließlich als Partnerin. Seit 2016 betreut Ivana Mikešić ihren langjährig gewachsenen Stamm an Mandanten in eigener Kanzlei unter dem Namen R & P Legal. Ihre theoretischen Interessen gelten dem diskursiven Zusammenhang zwischen sozialen Systemen und deren normativer Konditionierung und Kontrolle.

Der Eintritt ist kostenlos.

Bitte melden Sie sich vorab per Mail an post@fkv.de an.

Der Einlass erfolgt nach der 2G-Plus-Regelung. Sie können den Frankfurter Kunstverein besuchen, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

– Doppelt geimpft und getestet
– Genesen und getestet
– Dreifach geimpft (geboostert)
– Genesen und doppelt geimpft
– Doppelt geimpft und genesen
– Geimpft, genesen, geimpft
– Frisch doppelt geimpft (max. 3 Monate ab dem Tag der Zweitimpfung)
– Frisch genesen (max. 3 Monat ab dem Tag des positiven PCR-Tests)
– Genesen + frisch einmal geimpft (max. 3 Monate ab dem Tag der Impfung)

Bitte halten Sie alle notwendigen Dokumente bereit (Impf- oder Genesenennachweis, Ihren Personalausweis, ggf. einen tagesaktuellen Negativ-Test).

Ausnahmen:

– Kinder unter 6 Jahren (keine Testnotwendigkeit)
– Unter 18 Jahren und Personen, die sich nicht impfen lassen können: mit aktuellem Test oder Testheft
– Doppelt geimpfte oder genesene Schüler*innen: mit einem Test pro Woche im Testheft.

Bitte beachten Sie: Während der Ferien benötigen Schüler*innen einen aktuellen Test, während der Schulzeit reicht das Testheft.